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   BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 108/79   

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BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 108/79 (https://dejure.org/1981,2100)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1981 - 4 AZR 108/79 (https://dejure.org/1981,2100)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 (https://dejure.org/1981,2100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kabelbau - Kabelverlegung mit Erdarbeiten - Überwiegende Beschäftigung - Geltungsbereich eines bestehenden Tarifvertrags - Änderung durch spätere Tarifnorm

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 211
  • JR 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    In seiner bisherigen Rechtsprechung ist der erkennende Senat davon ausgegangen, daß vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau nach der früheren Abfassung des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau nur solche Betriebe erfaßt worden sind, die einmal im Sinne der einleitenden allgemeinen Tarifnormen Bauten erstellten oder sonstige bauliche Leistungen erbrachten und außerdem Arbeiten ausführten, die in der den allgemeinen Bestimmungen der Tarifnorm folgenden Einzelaufstellung eigens genannt waren (vgl. BAG 36, 211, 214 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau mit weiteren Hinweisen auf die ständige bisherige Senatsrechtsprechung) .

    Nach der Senatsrechtsprechurtf gehörten zu dem aus dem fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau ausgenommenen "Kabelbau" sowohl die eigentliche Kabelverlegung als auch die dazu gehörigen Erdarbeiten, wobei es nach der Rechtsprechung des Senats nicht darauf ankam, welche der beiden Tätigkeiten von den Arbeitnehmern jeweils überwiegend ausgeübt wurde (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 211, 215 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 22. Januar 1975 12.

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Nach der früheren Fassung des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wurden nur solche Betriebe vom fachlichen Geltungsbereich erfaßt, die einmal im Sinne der einleitenden allgemeinen Tarifnormen Bauten erstellten oder sonstige bauliche Leistungen erbrachten und außerdem Arbeiten ausführten, die in der den allgemeinen Bestimmungen der Tarifnorm folgenden Einzelaufstellung besonders aufgeführt waren (vgl. BAG 36, 211, 214 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m. w. N.).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Zum "Kabelbau" gehören sowohl die eigentliche Kabelverlegung als auch die dazugehörigen Erdarbeiten, wobei es nicht darauf ankommt, welche der beiden Tätigkeiten überwiegend ausgeübt wird (vgl. BAGE 36, 211, 215 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 45, 11, 18 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Der Geltungsbereich eines bestehenden und praktisch angewendeten Tarifvertrages kann durch eine spätere Tarifnorm grundsätzlich nicht verändert werden (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 - AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79

    Betrieb des Klempnerhandwerks - Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks -

    Dabei knüpft der Senat an seine frühere Rechtsprechung an, wonach Betriebe, die Zwischendecken aus Metall anbringen, nicht unter den Geltungsbereich des BRTV Bau fallen, obwohl solche Decken u.a. auch Isolierzwecken dienen (vgl. BAG AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), und dasselbe für Betriebe des Kabelbaus zutrifft, auch wenn bei ihnen neben der eigentlichen Kabelverlegung im Sinne einer Hilfsfunktion Kabelgräben auszuheben und nach der Kabelverlegung wieder zuzuschütten sind (vgl. das Urteil des Senats vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Der Geltungsbereich eines bestehenden und praktisch angewendeten Tarifvertrages kann durch eine spätere Tarifnorm grundsätzlich nicht verändert werden (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 - AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

    Der Geltungsbereich eines bestehenden und praktisch angewendeten Tarifvertrages kann durch eine spätere Tarifnorm grundsätzlich nicht verändert werden (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1981 - 4 AZR 108/79 - AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
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